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Haftung beim Umzug - wer haftet bei Umzugsschäden?
Selbst wenn alles glatt geht, ist ein Umzug ein aufwändiges Unterfangen. Doch was passiert, wenn zu allem Überfluss ein Schaden entsteht? Wer übernimmt die Haftung beim Umzug, welche Versicherungen zahlen wann und was muss dabei beachtet werden? Informieren Sie sich rechtzeitig über die Haftung beim Umzug, damit im Falle eines Falles klar ist, wer was zahlen muss und Sie nicht auf den Kosten und beschädigtem Umzugsgut sitzen bleiben.
Haftung beim Umzug: wenn Freunde helfen
Für viele ist es wohl der Normalfall: Steht ein Umzug im Freundeskreis an, finden sich immer nette Freunde, Bekannte, Kollegen oder Nachbarn, um beim Umzug freiwillig und privat zur Hand zu gehen. Über die Haftung beim Umzug denkt kaum jemand nach. Geht etwas zu Bruch, will man oft nicht undankbar erscheinen und nimmt kleine Schrammen in Kauf. Doch wie ist es, wenn etwas wirklich Wertvolles in der Hand eines privaten Umzugshelfers Schaden nimmt?
Bei privaten Helfern sieht es auf gesetzlicher Seite grundsätzlich so aus, dass die Haftung beim Umzug nur mit einem speziellen Vertrag oder einer entsprechenden Klausel in der Police der Haftpflichtversicherung zu Ihren Gunsten geregelt werden kann. Ohne eine solche schriftliche Sonderregelung fällt die Hilfsbereitschaft Ihrer privaten Umzugshelfer unter "Freundschaftsdienst" - eine Haftung beim Umzug gibt es daher in diesem Fall nicht.
Gilt es also wirklich wertvolle und kostspielige Gegenstände zu transportieren, sollten Sie den Umzug entweder komplett von einem professionellen Umzugsunternehmen vornehmen lassen oder zumindest die besonders teuren Stücke beispielsweise mit einer Beiladung von Profis umziehen lassen.
Tipp: Angebote für eine Beiladung oder ein Komplettumzug mit einem Umzugsunternehmen können Sie unverbindlich im Internet anfragen und kostenlos vergleichen.
Haftung beim Umzug mit einer Spedition
Vertrauen Sie sich einem Umzugsunternehmen an, sieht die Sache etwas einfacher aus, denn Umzugsunternehmen haften in der Regel. Der Inhalt von Umzugskartons ist allerdings nur dann in die Haftung beim Umzug eingeschlossen, wenn die Umzugskartons auch tatsächlich vom Umzugsunternehmen gepackt wurden. Packen Sie selbst, haften Sie auch. Wenn Sie volle Haftung beim Umzug seitens des Umzugsunternehmens wünschen, empfiehlt es sich auch die Angestellten selbständig arbeiten zu lassen. Mischen Sie sich ein und es geht etwas zu Bruch, sind ebenfalls Sie haftbar zu machen.
In welcher Höhe sich die Haftung beim Umzug bewegt, ist durch das Handelsgesetzbuch geregelt und auf 620€ für jeden transportierten Kubikmeter Umzugsgut festgelegt. Reicht dies nicht aus, weil Sie beispielsweise viele kleine wertvolle Gegenstände absichern möchten, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.
Beachten Sie bei der Zusatzversicherung, dass für die Anzeige von Schäden oftmals eine Frist einzuhalten gibt. Um eine volle Haftung beim Umzug zu gewährleisten, sollten Sie daher am Zielort alle Möbel und Elektrogeräte sofort überprüfen und die Kisten zeitig auspacken. Für verdeckte Schäden gilt meistens eine Anzeigefrist von zehn Tagen, offensichtliche Schäden müssen sofort gemeldet werden.
Von der Haftung ausgeschlossen sind oftmals Schäden, die durch Dritte entstehen oder so genannte "unabwendbaren Ereignisse" wie Naturkatastrophen oder extreme Wettersituationen. In den meisten Fällen sind Haustiere, Pflanzen oder Schmuck grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Lesen Sie sich den Vertrag daher gut durch.
Am besten ist es natürlich, wenn die Frage der Haftung beim Umzug gar nicht erst aufkommt, indem Sie genügend Zeit für den Umzug einkalkulieren, ausreichend erfahrene Helfer vor Ort haben und den Umzug sorgfältig planen. Lassen Sie sich durch den Umzugskalender dabei helfen. Auch ein Halteverbot für den Tag des Umzugs kann helfen, Schäden durch lange Transportwege zu vermeiden.
